Service
Mietverwaltung
Als Miethausverwaltung sind wir Ihr zuverlässiger Partner bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Mietshäusern und Mehrfamilienhäusern.
Wir verstehen, dass die Verwaltung von Mietshäusern und Mehrfamilienhäusern eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe ist, die viel Zeit und Ressourcen erfordert. Deshalb übernehmen wir gerne die Verantwortung für alle administrativen Aufgaben und entlasten Sie als Eigentümer so weit wie möglich.
Unsere Mitarbeiter setzen auf eine professionelle und kundenorientierte Arbeitsweise und sorgen dafür, dass alle Prozesse in Ihrer Mietimmobilie transparent und nachvollziehbar sind.
Dabei kümmern wir uns um die Vermietung Ihrer Immobilie und übernehmen die Organisation von Reparaturen, Wartungen und Instandhaltungen. Auch die korrekte Abrechnung von Mietzahlungen und Betriebskosten sowie die Erstellung von Jahresabrechnungen gehören zu unseren Leistungen.
Was Sie von uns Erwarten dürfen
Mietverwaltung – Unser Leistungsportfolio im Detail
Mietverträge
Erstellung, Verwaltung und Überwachung von Mietverträgen
Abrechnungen
Erstellung und Bearbeitung von Mieterabrechnungen
Vermietung
Vermittlung und Vermietung von Wohnräumen
Instandhaltung
Beauftragung und Überwachung von Wartungs- und Reparaturarbeiten
Rechtskonformität
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Regularien
Kommunikation
Kommunikation und Dialog zwischen Mieter und Vermieter
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot anfordern
Zahlen & Fakten
Zahlen sagen mehr als Worte.
Aktiv in 16 Bundesländern
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Betreute Wohneinheiten
Positive Bewertungen
Kundenportal
In unserem passwortgeschützten Online-Bereich stellen wir Eigentümern und Mietern alle relevanten Objektunterlagen, Abrechnungen sowie Mitteilungen zum Objekt zur Verfügung.
Fragen & Antworten
Schnell eine Antwort auf die wichtigsten Fragen erhalten. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Die Reparatur von Mängeln in Ihrer Mietwohnung ist Sache des Vermieters. Sie sollten die Mängel unverzüglich der Mietverwaltung melden, die dann die notwendigen Schritte einleitet.
Besichtigungstermine für Ihre Mietwohnung dürfen nur nach Absprache und mit Ihrer Zustimmung stattfinden. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Mietvertrag und Landesgesetzgebung variieren.
Ihre Mietzahlungen werden verwendet, um die laufenden Kosten der Immobilie zu decken, wie zum Beispiel Instandhaltungsmaßnahmen, Versicherungen, Verwaltungskosten und Zinsen. Eine genaue Aufschlüsselung finden Sie in der Nebenkostenabrechnung.
Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei einem berechtigten Interesse oder in Absprache mit dem Vermieter. Die genauen Regelungen können je nach Mietvertrag und Landesgesetzgebung unterschiedlich sein.
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