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Die Eigentümerversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Der genaue Termin wird durch die Hausverwaltung bekannt gegeben.
Sonderumlagen sind außerplanmäßige Zahlungen, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden, um unvorhergesehene Kosten zu decken. Diese werden von allen Eigentümern gemeinschaftlich getragen.
Das Hausgeld dient der Deckung der laufenden Kosten und Rücklagenbildung für Instandhaltungsmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Strom- und Wasserrechnungen, Hausmeister- und Reinigungskosten sowie Versicherungen. Die genaue Aufschlüsselung der Kosten findet sich im Wirtschaftsplan, der von der Hausverwaltung erstellt wird.
Beschlüsse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden auf Eigentümerversammlungen gefasst. Dabei müssen mindestens 50% der Eigentümer anwesend sein oder durch eine Vollmacht vertreten sein. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von mindestens 50% der abgegebenen Stimmen notwendig.
Als Eigentümer können Sie Einfluss auf die Entscheidungen der WEG-Verwaltung nehmen, indem Sie sich aktiv an den Eigentümerversammlungen beteiligen, und Ihre Meinung und Interessen vertreten. Darüber hinaus können Sie auch Anträge stellen und Ihre Stimme nutzen, um Beschlüsse zu beeinflussen. Eine gute Kommunikation mit der WEG-Verwaltung und den anderen Eigentümern ist dabei hilfreich, um gemeinsam die beste Lösung für die Eigentümergemeinschaft zu finden.